Schutz vor Vandalismus

Vandalismus und Sachbeschädigung sind in vielen Facetten wahrnehmbar: Graffitis an Hausmauern, öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen oder Fahrzeugen, eingeschlagene Fensterscheiben und zerkratzte oder beschädigte Autos. Sachbeschädigung ist eine Straftat, die von der Polizei dementsprechend verfolgt wird und bei der sogar eine Freiheitsstrafe drohen kann.

Tipps der Polizei:

  • Falls Sie jemanden beobachten, der öffentliche oder private Einrichtungen beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, wählen Sie sofort den Polizeinotruf 133.
  • Bei unerlaubt angebrachten Graffitis oder Beschmierungen handelt es sich um Sachbeschädigungen. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
  • Beleuchtung in Kombination mit Bewegungsmeldern oder auch Videoüberwachung im gesetzlich erlaubten Rahmen kann abschreckende Wirkung haben.
  • Klären Sie Ihr Kind über die Folgen von Vandalismus auf – insbesondere darüber, dass es sich dabei um eine Straftat handelt, die im Strafregister vermerkt wird. Verhalten Sie sich selbst als Vorbild!

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