Schutz vor Maul- und Klauenseuche

Die Gemeinde informiert über Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Maul- und Klausenseuche.

Was man tun kann, um die Ausbreitung der Tierkrankheit möglichst zu verhindern:

  • Beachten Sie die Transportbeschränkungen.
  • Halten Sie sich von Klauentieren fern. Füttern und berühren Sie diese nicht.
  • Vermeiden Sie Besuche auf Bauernhöfen mit Tierhaltung. Betreten Sie fremde Ställe nicht.
  • Lassen Sie Hunde nicht in der Nähe von landwirtschaftlichen Betrieben vorbeilaufen. Der Erreger kann im Fell weitergetragen werden.
  • Werfen Sie Lebensmittel nicht in der Natur weg. Wildtiere können so zu Überträgern werden.

Welche Übertragungswege gibt es?

  • Direkte Verbreitung durch Tierkontakt: Bläscheninhalt, Speichel, Aerosol, Milch, Ausscheidung.
  • Indirekte Verbreitung durch tierische Erzeugnisse, Gegenstände, Fahrzeuge, Schuhwerk, Kleidung.

Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Jeder Verdacht ist an die zuständige Behörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) zu melden.

Infoblatt der Landwirtschaftskammer

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