Zuschüsse & Förderungen

Infofolder zu Föderungen und Zuschüsse im Burgenland

Schulstartgeld

Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von 100 Euro und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.

Fördervoraussetzungen:
Das Kind muss seinen Hauptwohnsitz im Burgenland haben und erstmals die erste Klasse Volksschule besuchen.

Antragstellung:
Das Schulstartgeld kann nur einmal pro Schulkind beantragt werden. Der Antrag hat eine Bestätigung der Schulleitung zu enthalten, dass das Kind erstmals die erste Klasse Volksschule besucht. Die Antragstellung muss durch die Erziehungsberechtigte oder den Erziehungsberechtigten erfolgen und bis spätestens 30. Juni des laufenden Schuljahres beim

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 – Haupreferat Familie und Konsumentenschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

eingelangt sein (Datum des Poststempels!).

Fahrtenzuschuss für Lehrlinge

Lehrlinge erhalten einen Fahrtenzuschuss in Höhe von 150 Euro pro Lehrjahr. Die Antragstellung hat formlos mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die Gemeinde Trausdorf unter Vorlage des Lehrvertrages zu geschehen. Die Auszahlung erfolgt binnen vier Wochen nach Antragsstellung. Bei Lehrlingen im ersten Lehrjahr ist eine Gewährung des Fahrtenzuschusses erst nach Beendigung der Probezeit möglich.

Zuschuss zum Semesterticket

Förderziele und Fördergegenstand

Das Semesterticket ist eine Förderung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für ordentlich Studierende, die ein Studium an einer österreichischen Hochschule absolvieren. Die Förderung soll zu der Verwirklichung der Klimaschutzziele beitragen und burgenländische Studierende finanziell unterstützen.

Förderempfänger*innen

Studierende mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die ein Studium an einer österreichischen Hochschule absolvieren.

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der Fördernehmer*in seit mindestens sieben Monaten im Burgenland
  • Studierende*r an einer österreichische Hochschule gem. §2 Abs. 2
  • Erwerb einer Fahrkarte (Semesternetz-, Monats- oder Jahreskarte öffentlicher Verkehrsmittel in Österreich oder ein Klimaticket)
  • Das 26. Lebensjahr ist in jenem Semester, in dem die Förderung beantragt wird, noch nicht vollendet

Förderhöhe und Förderart

Die Förderhöhe beträgt unabhängig von der Höhe des Einkommens 50 % der nachgewiesenen Kosten für die erworbenen Fahrkarten, höchstens jedoch 76 Euro.

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.

Nachweise

  • Studienbestätigung einer österreichischen Hochschule, für jenes Semester, in welchem die Förderung beantragt wird
  • Fahrkarte/n
  • Zahlungsbeleg der Fahrkarte/n

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.

Antragstellung

Die Antragstellung kann für das Sommersemester jeweils von 1. März bis 15. Juli und für das Wintersemester von 1. Oktober bis 15. Feber gestellt werden. Fallen die Fristen auf einen Samstag oder Sonntag, so gilt der nächste Werktag als letzter Tag der Frist. 

Möglichkeiten der Antragstellung: Wohnsitzgemeinde (E-Mail, postalisch und persönlich)

Link zum Antragsformular auf der Website des Landes Burgenland
Richtlinien für die Förderung auf der Website des Landes Burgenland

Antragsformular für das Förderansuchen in der Gemeinde zum Download

Die Gemeinde gewährt einen Zuschuss von 75 Euro pro Semester, sofern das Land Burgenland einen Zuschuss zum Semesterticket bewilligt. Die Antragstellung kann formlos mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die Gemeinde Trausdorf erfolgen. Die positive Genehmigung des Landes Burgenland ist beizubringen. Die Auszahlung erfolgt binnen vier Wochen nach Antragsstellung. 

Jugend-Taxi

Seit 1.1.2024 auch bei uns in der Gemeinde erhältlich. Das Jugendtaxi ermöglicht den burgenländischen Jugendlichen einen kostengünstigen, flexiblen und vor allem sicheren Transport. Wie in die Disco, ins Kino, zu Jugendveranstaltungen und von dort nach Hause kommen? Eine Frage, die sich viele Jugendliche stellen.

Das Jugendtaxi wird dem verstärkten Mobilitätsbedürfnis der Jugendlichen gerecht und ist ein großer Erfolg für die Jugend, eine Unterstützung für die Eltern und ein wichtiger Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit. Wenn du zwischen 16 und 21 Jahren bist dann lade dir einfach die App herunter – registriere dich – und lass dir dein Guthaben bei uns in der Gemeinde aufladen.

Mehr Infos: Jugendtaxi – Mein Taxi (mein-taxi.at)

60plusTAXI 

Jede Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Trausdorf ab 60 Jahren erhält einen 60plusTaxi-Scheck für Taxifahrten im Wert von € 10,- um € 5,-. Der Scheck ist im Gemeindeamt erhältlich und kann bei jedem burgenländischen Taxiunternehmen eingelöst werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mobilesburgenland.eu/60plustaxi/.

Wärmepreisdeckel

Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes für burgenländische Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreisdeckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt.

Förderempfänger:innen sind burgenländische Haushalte mit einem maximalen Netto-Jahreshaushaltseinkommen von 63.000 Euro

Eine Beantragung ist per Online-Antrag oder über die Wohnsitzgemeinde möglich.

Richtlinie Wärmepreisdeckel

Datenblatt Gemeinde

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